Reiseversicherungen

Unsere Empfehlung für Ihre Sicherheit

Partner von Reallatino Tours in Sachen Reiseversicherung ist die HanseMerkur.




Aus folgenden Gründen haben wir uns für die HanseMerkur entschieden:

  • Sie gehört zu den günstigsten und besten Reiseversicherungen.
  • Im Schadenfall erhalten Sie kompetente und zuverlässige Unterstützung.
  • Es werden keine Alterszuschläge (z. B. Reise-Krankenversicherung) in den Versicherungspaketen erhoben
  • Es gibt generell keinen Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen mit Ausnahme von ambulant behandelten Erkrankungen (hier Selbstbehalt 20%, mindestens 25.-€ pro Person).
  • Es existiert eine kompetente Service- Hotline und ein weltweiter Notruf- Service.

Produktinformationsblatt HanseMerkur »

Wir empfehlen folgende Produkte der HanseMerkur:

Reise-Rücktrittskosten- Versicherung für Reisen weltweit
Versicherungsschutz bei:
  • Unfall, unerwartet schwere Erkrankung oder Tod
  • Jobwechsel, sofern die Probezeit in die versicherte Reisezeit fällt
  • Unfall, unerwartete schwere Erkrankung
  • betriebsbedingte Kündigung und Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit
  • Impfunverträglichkeit
  • Schwangerschaft
  • erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter
  • unerwarteter Einberufung zum Grundwehrdienst, einer Wehrübung oder zum Zivildienst
Selbstbehalt:
kein Selbstbehalt, außer bei ambulant behandelten Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25.-EUR je versicherte Person.

Abschlussfrist:
bis spätestens 30 Tage nach Reisebuchung. Liegen zwischen Reisebuchung und dem Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschluss spätestens am 3. Werktag nach der Buchung erfolgen.


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Reise-Rücktrittskosten- Versicherung + Urlaubsgarantie (Reiseabbruch- Versicherung) für Reisen weltweit
  • Leistungen bei vorzeitigem Reiseabbruch:
    Muss eine Reise aus versichertem Grund innerhalb der ersten Hälfte der gebuchten Reise, max. jedoch in den ersten 8 Reisetagen abgebrochen werden, wird der gesamte Reisepreis -ggf. abzüglich Selbstbehalt- ersetzt. Wird die Reise aus versichertem Grund später abgebrochen, erfolgt eine Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen- ggf. abzüglich Selbstbehalt
  • Leistungen bei Unterbrechung der Reise:
    Muss eine Reise aus versichertem Grund unterbrochen werden, erfolgt eine Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen- ggf. abzüglich Selsbtbehalt
  • Leistungen bei verspäteter Rückreise aus versichertem Grund
    a) Erstattung der Mehrkosten für den verlängerten Aufenthalt bei Transportunfähigkeit bis max. 2.500.-€ und längstens für 10 Tage
    b) Erstattung der zusätzlich entstandenen Rückreisekosten
    c) Erstattung der Mehrkosten für den verlängerten Aufenthalt und zusätzliche Rückreisekosten bei Elementarereignissen am Urlaubsort bis max. 5.000.-€
Selbstbehalt:
kein Selbstbehalt, außer bei ambulant behandelten Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25.-EUR je versicherte Person.



5 Sterne Premium- Schutz Versicherungspaket
  • Reiserücktrittskosten- Versicherung mit Urlaubsgarantie
  • Reise-Krankenversicherung
  • Notfall-Versicherung
  • Reise-Unfallversicherung
  • Reisegepäckversicherung
Gilt für Reisen bis 31 Tage.

Reiserücktrittskosten- Versicherung mit Urlaubsgarantie:
siehe dort

Reise-Krankenversicherung ohne Selbstbehalt:
Erstattung der Kosten für:
  • medizinisch notwendige ambulante und stationäre Heilbehandlung im Ausland
  • Krankentransporte im Ausland zur stationären Behandlung ins Krankenhaus und zurück in die Unterkunft
  • notwendige Heilbehandlung des neugeborenen Kindes bei Frühgeburten im Ausland bis 50.000.-€
  • schmerzstillende Zahnbehandlung im Ausland einschließlich einfacher Zahnfüllungen sowie Reparatur von vorhandenem Zahnersatz
  • medizinisch sinnvollen und ärztlich angeordneten Rücktransport ins Inland
  • Überführung eines Verstorbenen aus dem Ausland oder Bestattung im Ausland
  • kein Selbstbehalt
Notfall-Versicherung:
Bei Krankheit/ Unfall:
  • Such-, Rettungs- und Bergungskosten bei Unfall bis 5.000.-€
Bei stationärem Krankenhausaufenthalt:
  • Kostenvorschuss gegenüber dem Krankenhaus und Abrechnung der Krankenhauskosten mit dem Krankenversicherer bzw. dem Leistungspflichtigen Darlehen bis 15.000.- €
  • Organisation und Übernahme der Beförderungskosten für die Hin- und Rückreise einer dem Versicherten nahe stehenden Person ans Krankenbett, wenn der Krankenhausaufenthalt länger als 5 Wochen dauert und noch nicht beendet ist 100 %
Bei Tod:
  • Organisation und Kostenübernahme der Überführung eines Verstorbenen aus dem Ausland oder Bestattung im Ausland 100 %
Bei Reiseabbruch/ verspäteter Rückreise/ Betreuung mitreisender minderjähriger Kinder:
  • Organisation und Übernahme der Mehrkosten für die Rückreise Darlehen 100 %
  • Organisation und Kostenübernahme der Betreuung eines minderjährigen Kindes, sofern alle Betreuungspersonen die Auslandsreise aufgrund von Tod, schwerem Unfall oder unerwartet schwerer Erkrankung nicht planmäßig beenden können
Bei Verlust von Reisezahlungsmitteln:
  • Hilfe bei der Kontaktaufnahme zur Hausbank
  • Hilfe bei der Geldübermittlung zwischen Hausbank und versicherter Person
  • Ggf. Bargeldvorschuss Darlehen bis 1.500.- €
Bei Strafverfolgungsmaßnahmen:
  • Hilfe bei der Beschaffung eines Anwalts/ Dolmetschers
  • Kostenvorschuss für Gerichts-, Anwalts- und Dolmetscherkosten Darlehen bis 3.000.- €
  • Bei Haftandrohung Verauslagung für die Stellung einer Strafkaution Darlehen bis 13.000.- €
Reise-Unfallversicherung:
Versicherungssumme:
  • im Todesfall 20.000.-€ (Bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) 5.000.-€
  • im Invaliditätsfall bis zu 40.000.-€
  • für Bergungskosten bis zu 5.000.-€
  • für kosmetische Operationskosten bis zu 5.000.-€
Reisegepäckversicherung:
Versicherungssumme:
  • für Einzelpersonen 2.000.-€
  • für Familien 4.000.-€
  • kein Selbstbehalt
Versicherte Gefahren und Schäden:
  • 1. für aufgegebenes Reisegepäck (mit Ausnahme der in § 1 II Ziffer 4 genannten Gegenstände)
  • 2. wenn Reisegepäck durch ein Beförderungsunternehmen nicht fristgerecht ausgeliefert wird (mit Ausnahme der in § 1 II Ziffer 4 genannten Gegenstände)
  • 3. während der übrigen Reisezeit, wenn Reisegepäck abhanden kommt, zerstört oder beschädigt wird durch:
    • a) strafbare Handlungen Dritter. Hierzu zählen Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, räuberische Erpressung und vorsätzliche Sach- beschädigung;
    • b) Transportmittelunfall (z.B. Verkehrsunfälle)
    • c) Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Überschwemmungen, Erdrutsche, Erdbeben, Lawinen

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Die Konditionen und Preise der HanseMerkur Reiseversicherungen sind nur auszugsweise dargestellt. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen sehr gern zur Verfügung.

Die Versicherungsbedingungen für alle Reiseversicherungen finden Sie hier »

 
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