Reiseversicherungen
Unsere Empfehlung für Ihre Sicherheit
Partner von Reallatino Tours in Sachen Reiseversicherung ist die HanseMerkur.
Aus folgenden Gründen haben wir uns für die HanseMerkur entschieden:
- Sie gehört zu den günstigsten und besten Reiseversicherungen.
- Im Schadenfall erhalten Sie kompetente und zuverlässige Unterstützung.
- Es werden keine Alterszuschläge (z. B. Reise-Krankenversicherung) in den Versicherungspaketen erhoben
- Es gibt generell keinen Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen mit Ausnahme von ambulant behandelten Erkrankungen (hier Selbstbehalt 20%, mindestens 25.-€ pro Person).
- Es existiert eine kompetente Service- Hotline und ein weltweiter Notruf- Service.
Produktinformationsblatt HanseMerkur »
Wir empfehlen folgende Produkte der HanseMerkur:
Reise-Rücktrittskosten- Versicherung für Reisen weltweit
Versicherungsschutz bei:
- Unfall, unerwartet schwere Erkrankung oder Tod
- Jobwechsel, sofern die Probezeit in die versicherte Reisezeit fällt
- Unfall, unerwartete schwere Erkrankung
- betriebsbedingte Kündigung und Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit
- Impfunverträglichkeit
- Schwangerschaft
- erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter
- unerwarteter Einberufung zum Grundwehrdienst, einer Wehrübung oder zum Zivildienst
Selbstbehalt:
kein Selbstbehalt, außer bei ambulant behandelten Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25.-EUR je versicherte Person.
Abschlussfrist:
bis spätestens 30 Tage nach Reisebuchung. Liegen zwischen Reisebuchung und dem Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschluss spätestens am 3. Werktag nach der Buchung erfolgen.
Online buchen »
Reise-Rücktrittskosten- Versicherung + Urlaubsgarantie (Reiseabbruch- Versicherung) für Reisen weltweit
- Leistungen bei vorzeitigem Reiseabbruch:
Muss eine Reise aus versichertem Grund innerhalb der ersten Hälfte der gebuchten Reise, max. jedoch in den ersten 8 Reisetagen abgebrochen werden, wird der gesamte Reisepreis -ggf. abzüglich Selbstbehalt- ersetzt. Wird die Reise aus versichertem Grund später abgebrochen, erfolgt eine Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen- ggf. abzüglich Selbstbehalt
- Leistungen bei Unterbrechung der Reise:
Muss eine Reise aus versichertem Grund unterbrochen werden, erfolgt eine Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen- ggf. abzüglich Selsbtbehalt
- Leistungen bei verspäteter Rückreise aus versichertem Grund
a) Erstattung der Mehrkosten für den verlängerten Aufenthalt bei Transportunfähigkeit bis max. 2.500.-€ und längstens für 10 Tage
b) Erstattung der zusätzlich entstandenen Rückreisekosten
c) Erstattung der Mehrkosten für den verlängerten Aufenthalt und zusätzliche Rückreisekosten bei Elementarereignissen am Urlaubsort bis max. 5.000.-€
Selbstbehalt:
kein Selbstbehalt, außer bei ambulant behandelten Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25.-EUR je versicherte Person.
5 Sterne Premium- Schutz Versicherungspaket
- Reiserücktrittskosten- Versicherung mit Urlaubsgarantie
- Reise-Krankenversicherung
- Notfall-Versicherung
- Reise-Unfallversicherung
- Reisegepäckversicherung
Gilt für Reisen bis 31 Tage.
Reiserücktrittskosten- Versicherung mit Urlaubsgarantie:
siehe dort
Reise-Krankenversicherung ohne Selbstbehalt:
Erstattung der Kosten für:
- medizinisch notwendige ambulante und stationäre Heilbehandlung im Ausland
- Krankentransporte im Ausland zur stationären Behandlung ins Krankenhaus und zurück in die Unterkunft
- notwendige Heilbehandlung des neugeborenen Kindes bei Frühgeburten im Ausland bis 50.000.-€
- schmerzstillende Zahnbehandlung im Ausland einschließlich einfacher Zahnfüllungen sowie Reparatur von vorhandenem Zahnersatz
- medizinisch sinnvollen und ärztlich angeordneten Rücktransport ins Inland
- Überführung eines Verstorbenen aus dem Ausland oder Bestattung im Ausland
- kein Selbstbehalt
Notfall-Versicherung:
Bei Krankheit/ Unfall:
- Such-, Rettungs- und Bergungskosten bei Unfall bis 5.000.-€
Bei stationärem Krankenhausaufenthalt:
- Kostenvorschuss gegenüber dem Krankenhaus und Abrechnung der Krankenhauskosten mit dem Krankenversicherer bzw. dem Leistungspflichtigen Darlehen bis 15.000.- €
- Organisation und Übernahme der Beförderungskosten für die Hin- und Rückreise einer dem Versicherten nahe stehenden Person ans Krankenbett, wenn der Krankenhausaufenthalt länger als 5 Wochen dauert und noch nicht beendet ist 100 %
Bei Tod:
- Organisation und Kostenübernahme der Überführung eines Verstorbenen aus dem Ausland oder Bestattung im Ausland 100 %
Bei Reiseabbruch/ verspäteter Rückreise/ Betreuung mitreisender minderjähriger Kinder:
- Organisation und Übernahme der Mehrkosten für die Rückreise Darlehen 100 %
- Organisation und Kostenübernahme der Betreuung eines minderjährigen Kindes, sofern alle Betreuungspersonen die Auslandsreise aufgrund von Tod, schwerem Unfall oder unerwartet schwerer Erkrankung nicht planmäßig beenden können
Bei Verlust von Reisezahlungsmitteln:
- Hilfe bei der Kontaktaufnahme zur Hausbank
- Hilfe bei der Geldübermittlung zwischen Hausbank und versicherter Person
- Ggf. Bargeldvorschuss Darlehen bis 1.500.- €
Bei Strafverfolgungsmaßnahmen:
- Hilfe bei der Beschaffung eines Anwalts/ Dolmetschers
- Kostenvorschuss für Gerichts-, Anwalts- und Dolmetscherkosten Darlehen bis 3.000.- €
- Bei Haftandrohung Verauslagung für die Stellung einer Strafkaution Darlehen bis 13.000.- €
Reise-Unfallversicherung:
Versicherungssumme:
- im Todesfall 20.000.-€ (Bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) 5.000.-€
- im Invaliditätsfall bis zu 40.000.-€
- für Bergungskosten bis zu 5.000.-€
- für kosmetische Operationskosten bis zu 5.000.-€
Reisegepäckversicherung:
Versicherungssumme:
- für Einzelpersonen 2.000.-€
- für Familien 4.000.-€
- kein Selbstbehalt
Versicherte Gefahren und Schäden:
- 1. für aufgegebenes Reisegepäck (mit Ausnahme der in § 1 II Ziffer 4 genannten Gegenstände)
- 2. wenn Reisegepäck durch ein Beförderungsunternehmen nicht fristgerecht ausgeliefert wird (mit Ausnahme der in § 1 II Ziffer 4 genannten Gegenstände)
- 3. während der übrigen Reisezeit, wenn Reisegepäck abhanden kommt, zerstört oder beschädigt wird durch:
- a) strafbare Handlungen Dritter. Hierzu zählen Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, räuberische Erpressung und vorsätzliche Sach- beschädigung;
- b) Transportmittelunfall (z.B. Verkehrsunfälle)
- c) Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Überschwemmungen, Erdrutsche, Erdbeben, Lawinen
Online buchen »
Die Konditionen und Preise der HanseMerkur Reiseversicherungen sind nur auszugsweise dargestellt. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen sehr gern zur Verfügung.
Die Versicherungsbedingungen für alle Reiseversicherungen finden Sie
hier »
Nach oben |
Warum mit RLT? |
Service |
Kontakt |
Wir über uns |
Jobs |
Impressum |
Start© 2004-2012 Reallatino Tours